Fördergelder für energetische Sanierungen in der Zentralschweiz

Die gute Nachricht zuerst: Wer in der Zentralschweiz eine Liegenschaft energetisch saniert, erhält erhebliche Förderbeiträge. Bund und Kantone stellen dafür jedes Jahr Millionen Franken bereit — und es ist bei weitem nicht alles ausgeschöpft.

Die schlechte Nachricht: Das System ist komplex. Verschiedene Programme, unterschiedliche Bedingungen in den Kantonen, strikte Fristen — wer sich nicht auskennt, verschenkt leicht tausende Franken.

Dieser Überblick zeigt Ihnen, was in den sechs Zentralschweizer Kantonen möglich ist.

Das Gebäudeprogramm: Die wichtigste Förderquelle

Das wichtigste Förderprogramm für energetische Sanierungen ist das Gebäudeprogramm — eine Zusammenarbeit von Bund und Kantonen.

Wer fördert was?

  • Der Bund fördert Gebäudehülle-Massnahmen (Dach, Fassade, Fenster, Boden)
  • Die Kantone ergänzen mit eigenen Beiträgen für Heizungsersatz, GEAK Plus und weitere Massnahmen

Wichtige Regel: Gesuch vor Baubeginn! Bei Gebäudehülle-Massnahmen (Fassade, Dach, Fenster) muss das Fördergesuch zwingend vor Baubeginn gestellt werden. Wer zuerst baut und dann ein Gesuch einreicht, erhält keine Förderung. Diese Regel wird strikt durchgesetzt.

GEAK Plus als Schlüssel zu höheren Fördergeldern

Für Gebäudehülle-Massnahmen mit einem Gesamtbetrag von über CHF 10’000 ist ein GEAK Plus Pflichtbedingung für die Förderung. Das gilt schweizweit.

Darüber hinaus fördern die meisten Zentralschweizer Kantone die Erstellung des GEAK Plus selbst:

KantonFörderung GEAK Plus EFHFörderung GEAK Plus MFH
LuzernCHF 1’000CHF 1’500
ZugCHF 1’500CHF 1’500
SchwyzCHF 1’000CHF 1’500
NidwaldenCHF 1’500CHF 1’500
Obwalden
Uri

Stand 2026. Angaben ohne Gewähr — Förderkonditionen können sich ändern.

Förderungen nach Massnahme

Gebäudehülle

Fassadendämmung Einer der grössten Wärmeverluste passiert über die Fassade. Eine Fassadendämmung wird vom Gebäudeprogramm gefördert:

  • Typischer Förderbetrag: CHF 40–70 pro m² Fassadenfläche
  • Für ein EFH mit 150 m² Fassade: CHF 6’000–10’000

Dachsanierung / Flachdachsanierung

  • Typischer Förderbetrag: CHF 20–40 pro m² Dachfläche

Fensterersatz

  • Fenstererneuerung allein wird bei den meisten Kantonen nur gefördert, wenn gleichzeitig weitere Massnahmen umgesetzt werden

Wichtig: Alle diese Förderungen setzen einen GEAK Plus voraus (bei Massnahmen > CHF 10’000).

Heizungsersatz

Wärmepumpe (Luft-Wasser) Die Luft-Wasser-Wärmepumpe ist die häufigste Wahl beim Heizungsersatz. Förderbeträge:

  • CHF 2’000–4’000 je nach Leistung und Kanton

Wärmepumpe (Sole-Wasser / Erdwärme)

  • CHF 3’000–8’000 — da die Installation teurer ist, fällt auch die Förderung höher aus

Holzheizung (Pellets, Stückholz)

  • CHF 1’000–4’000 je nach Anlage und Kanton

Anschluss an Fernwärme

  • Situationsabhängig, je nach Gemeinde und Netzbetreiber

Photovoltaik (Einmalvergütung)

  • Die Einmalvergütung für Solaranlagen wird durch Pronovo (nicht das Gebäudeprogramm) abgewickelt
  • Typisch: CHF 150–400 pro kWp installierte Leistung
  • Wartelisten beachten — Anmeldung sollte frühzeitig erfolgen

Kantons-spezifische Übersicht

Kanton Luzern

Der Kanton Luzern bietet ein gut ausgebautes Förderprogramm:

  • GEAK Plus EFH: CHF 1’000 / MFH: CHF 1’500
  • Heizungsersatz: über Gebäudeprogramm
  • Gebäudehülle: über Gebäudeprogramm
  • Online-Portal: enews.lu.ch

Kanton Zug

Zug bietet die attraktivste Förderung für den GEAK in der Region:

  • GEAK Plus EFH: CHF 1’500 / MFH: CHF 1’500
  • Heizungsersatz: über Gebäudeprogramm + kantonale Ergänzung
  • Gebäudehülle: über Gebäudeprogramm
  • Online-Portal: zug.ch/energie

Kanton Schwyz

  • GEAK Plus EFH: CHF 1’000 / MFH: CHF 1’500
  • Heizungsersatz: über Gebäudeprogramm
  • Gebäudehülle: über Gebäudeprogramm
  • Über Energiefachstelle des Kantons Schwyz abwickeln

Kanton Nidwalden

  • GEAK Plus EFH: CHF 1’500 / MFH: CHF 1’500
  • Übrige Förderungen: über Gebäudeprogramm
  • Energiefachstelle Nidwalden

Kanton Obwalden

  • GEAK Plus: aktuell keine kantonale Basisförderung
  • Bundesförderung über Gebäudeprogramm verfügbar
  • Energiefachstelle Obwalden

Kanton Uri

  • GEAK Plus: aktuell keine kantonale Basisförderung
  • Bundesförderung über Gebäudeprogramm verfügbar
  • Energiefachstelle Uri

Wie ich Sie bei der Förderabwicklung unterstütze

Ich übernehme für Sie die gesamte Förderabwicklung:

  1. GEAK Plus erstellen — die Grundlage für alle Fördergesuche
  2. Fördergesuche stellen — ich kenne die Formulare, Fristen und Anforderungen
  3. Vollmacht — Sie unterschreiben einmalig, ich erledige den Rest
  4. Auszahlung — die Fördergelder kommen direkt zu Ihnen

Warum ist das wichtig? Fehlerhafte oder unvollständige Gesuche werden abgelehnt — und dann ist das Geld oft verloren, weil die Bauarbeiten bereits begonnen haben.

Grüne Hypothek: Noch mehr Sparpotenzial

Neben den Förderprogrammen gibt es eine weitere Möglichkeit, von der Energieeffizienz zu profitieren: die grüne Hypothek.

Banken wie UBS, Swiss Life, ZKB, LUKB und andere bieten Zinsrabatte von 0,10 bis 0,50 Prozentpunkten für Gebäude mit guter GEAK Klasse (typisch A oder B).

Beispiel: CHF 600’000 Hypothek, 0,30% Zinsrabatt = CHF 1’800 Ersparnis pro Jahr.

Der GEAK Plus ist der Nachweis, den Ihre Bank benötigt. Viele Hauseigentümer vergessen diesen Aspekt beim Sanierungsentscheid.

Fazit: Jetzt handeln lohnt sich

Die Förderprogramme sind grosszügig — aber nicht ewig. Die Politik diskutiert darüber, den GEAK breiter zur Pflicht zu machen, und möglicherweise Anpassungen der Förderhöhen.

Wer jetzt eine Sanierung plant, kann von den aktuellen Förderbedingungen profitieren. Ein GEAK Plus ist der erste Schritt — er zeigt Ihnen, was Sie tun sollen, was es kostet und wie viel Sie zurückbekommen.

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